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Allgemeine Geschäftsbedingungen
2. Lieferfrist: Die Lieferfrist beträgt 4-8 Wochen je nach Hersteller. Sie beginnt nach Eingang der vollen Anzahlung, bzw. Abruf. Bei Lieferschwierigkeiten aller Art verlängert sich die Lieferfrist bis zu 60 Tagen. Bei Streik in den Zulieferwerken verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer des Streiks. Schadenersatzansprüche der Käufer sind ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zugrunde liegen. |
3. Preisgarantie: Preisgarantie kann bis zu 9 Monaten gegeben werden, MwSt. nicht inbegriffen. Vorraussetzung dafür ist, dass die Käufer die volle Anzahlung innerhalb der vereinbarten Frist geleistet haben. |
4. Vollmacht der Verkäufer: Die Verkäufer sind berechtigt, bei Unterzeichnung der Bestellung Anzahlung bis zur Höhe von 30 % der Gesamtkaufsumme zu kassieren. Alle späteren Zahlungen - auch Anzahlungen - sind direkt an das Küchenstudio Steinen GbR zu leisten. Zu weiteren Inkassis sind die Verkäufer nicht berechtigt. Die Verkäufer sind nicht berechtigt, Zusagen über kürzere Liefertermine oder Fixgeschäfte abzugeben. |
5. Auslieferung der Ware: Die Auslieferung der Ware erfolgt frei Haus, bzw. Wohnung. Entweder am selben Tag oder kurze Zeit später wird die Montage vorgenommen. |
6. Die auf der Rpckseite vereinbarten Zahlungstermine sind einzuhalten. |
7. Eigentumsvorbehalt: Bei Barkauf bleiben die Waren und Einrichtungsgegenstände bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Lieferanten. Den Käufern ist bis dahin jede Verfügung über die Ware untersagt. Sie sind verpflichtet, den Lieferanten von jedem Zugriff Dritter auf die Ware ( z.B. Pfändung durch den Gerichtsvollzieher ) sofort zu unterrichten. |
8. Verzug: Kommen die Käufer mit der Anzahlung oder sonstigen vertraglichen Verpflichtungen in Verzug, so ist der Lieferant berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Handelsüblicher Schadenersatz ist 30 % aus dem Gesamtpreis. |
9. Abnahmepflicht und Gewährleistung: Die Käufer sind verpflichtet, die angelieferte Ware abzunehmen. Die Abnahme ist vertragliche Hauptpflicht. Offensichtliche Mängel der Ware müssen innerhalb von 14 Tagen nach Auslieferung schriftlich geltend gemacht werden. Bei versteckten Mängeln gilt die gesetzliche Regelung. Bei rechtzeitiger Mängelrüge durch die Käufer wird der Lieferant die gerügten Mängel durch ihren Kundendienst sofort, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen kostenlos beseitigen. Wird die Lieferung von Ersatzteilen oder ein Umtausch der beschädigten Ware erforderlich, verlängert sich die Nachbesserungsfrist höchstens auf 60 Tage. Erst wenn Nachbesserung oder ein Umtausch erfolglos waren, steht dem Käufer das Recht auf Wandlung oder Minderung des Kaufvertrages zu. |
10. Kleine Abweichungen: Kleine Abweichungen an den bestellten Waren sind durch Weiterentwicklung bedingt und sind dem Lieferanten gestattet. Holz, speziell Massivholz, ist ein Naturprodukt. Maserbild und Farbton können unterschiedlich sein. Farbveränderungen können auch durch ungleichmässige Lichteinwirkung auftreten. Alle Holzküchenfronten sind gebeizt und mit einem säurehärtenden Kunststofflack versiegelt. |
11. Gerichtsstand ist Lörrach. |
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Öffnungszeiten
Mo-Di
9-12 - 15-18 |
Mittwoch |
9-12 Uhr |
Do-Fr |
9-12 - 15-18 |
Samstag |
9-12 Uhr |
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